Wahl der Mitgliedervertreter ist abgeschlossen
Im Juni 2022 endet die 5 jährige Amtsperiode der Mitgliedervertreterversammlung der SOLIDAR. Gemäß unserer Satzung haben wir die erforderliche Neuwahl des 80 Personen umfassenden Gremiums zzgl. mindestens 20 Ersatzkandidaten eingeleitet. Im Auftrag des Wahlausschuss der SOLIDAR geben wir mit Datum vom 05.04.2022 das Wahlausschreiben für die Wahl der Mitgliedervertretung bekannt. Hieraus ergibt sich der inhaltliche und zeitliche Ablauf des Wahlvorgangs.
Die vorgeschlagenen Personen gelten als gewählt, sofern nicht von mehr als 100 Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlvorschlags schriftlich Einspruch erhoben wird. Wird dieser erhoben, muss er gleichzeitig den Wahlvorschlag für einen oder mehrere Mitgliedervertreter enthalten. Wählbar sind alle Mitglieder der Kasse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag ein Jahr der Kasse angehören.
Die Einspruchsfrist ist mittlerweile abgelaufen und somit sind die Mitgliedervertreter für die nächste Amtsperiode gewählt.