Beerdigungskosten

Was bei einer Beerdigung auf Sie zukommt

Aktualisiert am 20.11.2024
Beerdigungskosten

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestattungskosten: Die Kosten einer Beerdigung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Leistungen des Bestatters, Gebühren je Bestattungsart und Wunschleistungen durch Dritte.
  • Bestattungsvorsorge: Man kann zu Lebzeiten mit einem Bestattungsvorsorgevertrag die eigene Bestattung planen und die Finanzierung regeln.
  • Sterbegeldversicherung: Eine Sterbegeldversicherung kann die Hinterbliebenen finanziell entlasten, indem sie die Kosten der Beerdigung übernimmt.

Ein Todesfall in der Familie löst nicht nur unermessliche Trauer aus, sondern kann für die Hinterbliebenen auch einen finanziellen Kraftakt bedeuten.

Bestattungen verursachen hohe Kosten, die aufgrund der Bestattungspflicht von den Angehörigen getragen werden müssen.
Je nach Art der Bestattung können die Kosten mehrere tausend Euro betragen.


Beerdigungskosten – so setzen sie sich zusammen

Die Beerdigungskosten summieren sich aus einzelnen Dienstleistungen Bestattungsinstituts, ihren Wunschleistungen und den Gebühren je nach Bestattungsart zusammen.
Je nach Bestattungsart, Ort und Gestaltung der Trauerfeier können die Kosten stark variieren.

Friedhofsgebühren

  • Aufbahrungsraum
  • Beisetzung
  • Einäscherung
  • Trauerhallennutzung
  • Grabnutzung

Bestattungsinstitut

  • Sarg oder Urne (Varianten in der Ausstattung)
  • Hygienische Versorgung
  • Totenbekleidung und Ankleidung
  • Überführung (Preis je Kilometer)
  • Aufbahrung & Trauerhallengestaltung
  • Grabkreuz
  • Verwaltungskosten

Wunschleistungen

  • Steinmetze
    • Grabstein
    • Schrift (Preis je Buchstabe)
    • Grabeinfassung
    • Transport
    • Aufstellung / Versetzen
  • Friedhofsgärtner
    • Provisorische Grabgestaltung nach Beisetzung
    • Grabpflege (Kosten pro Jahr)
  • Florist
    • Trauerkranz
    • Blumenbukett
  • Leistungen Dritter
    • Trauerredner
    • Musikalische Gestaltung der Trauerzeremonie
    • Trauerfeier im Restaurant/Café
    • Traueranzeige in der Zeitung

Die Friedhofsgebühren und die Dienstleistungen des Bestattungsinstituts nehmen in der Regel den bedeutendsten Teil der Beerdigungskosten ein. Die Zahlung an den Steinmetz fällt gegebenenfalls weg, wenn Sie sich für eine Bestattung ohne Grabstein entscheiden.

Kleinere Posten wie der Trauerkranz und das Blumenbukett von Floristen sowie die anschließende Grabgestaltung durch Friedhofsgärtner dürfen bei den Beerdigungskosten nicht vergessen werden, denn auch sie summieren sich schnell.

Beispielrechnung

Leistung Ø Kosten in Euro
Friedhofsgebühren 1.400
Bestattungsinstitut 1.700
Steinmetz 2.790
Friedhofsgärtner 202
Florist 160
Leistungen Dritter 1.000
Gesamtkosten 7.252

Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich nicht rechtfertigen, wenn Sie bei der Beerdigung Kosten sparen wollen. Das ist zum Beispiel möglich, indem Sie die Trauerfeier zuhause ausrichten und kein Restaurant oder Café reservieren.

Wenn Verwandte und Freunde Kuchen mitbringen können, werden Sie bei den Vorbereitungen entlastet. Auch das Grab können Sie selbst bepflanzen und pflegen, wenn es Ihnen zeitlich möglich ist.


Möglichkeiten der Kostengestaltung

Die Höhe der Beerdigungskosten kann sich von Region zu Region stark unterschieden. Folgend einige Hinweise:

  • Eine Urnenbestattung ist immer günstiger als eine Sargbestattung, zudem kostet eine Bestattung in einem Familiengrab meist weniger als eine Bestattung in einem neu angelegten Einzelgrab.
  • Wenn ein Friedhof beliebt ist und sich in einem teuren Stadtteil befindet, wird auch dies gesondert berechnet. (Vgl. Artikel "Bestattungsformen").
  • Eine Grabstätte kann einfach oder sehr detailliert gestaltet sein, so dass auch hier ein großer finanzieller Spielraum besteht.
  • Umfang der Leistungen des Bestattungsinstituts: Hier haben die Angehörigen z.B. Einfluss auf die Totenbekleidung und können nach ihren finanziellen Möglichkeiten einen Sarg auswählen.

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Wer muss die Bestattungskosten tragen?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers tragen muss. Dabei geht es nach der gesetzlichen Erbfolge, was bedeutet, dass die direkten Verwandten die Beerdigungskosten übernehmen müssen.

Wird das Erbe jedoch ausgeschlagen, kann sich die Reihenfolge der Kostenträger verändern. In der Regel lautet diese jedoch:

  1. Vertraglich verpflichtete Einrichtung
  2. Erben
  3. Unterhaltspflichtige
  4. Öffentlich-Rechtlich Verpflichtete

Erben müssen nicht für die Bestattungskosten aufkommen, wenn eine Sterbegeldversicherung (vertragliche Verpflichtung) existiert. Dann zahlt die Versicherung und deckt die Kosten komplett ab.


Staatliche Unterstützung

Der Staat zahlt die Beerdigung nur dann, wenn die Erben mittellos sind und die Kosten nicht tragen können. Arbeitslose können beim Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen. Gleiches gilt, wenn ein Kredit abgelehnt wurde. Dann besteht die Möglichkeit, ein zinsfreies Beerdigungsdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Arbeitslose Hartz IV-Empfänger müssen sich für eine Sozialbestattung direkt an ihr zuständiges Jobcenter wenden.


Können Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

In Deutschland können die Beerdigungskosten nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie höher sind als das tatsächliche Erbe. Es handelt sich dann um Schulden, die der Erbe vom Erblasser übernommen hat. Dazu zählen alle Rechnungen vom Friedhof, vom Bestattungsinstitut und vom Steinmetz.

Bestattungskosten – so können Sie vorsorgen

Wenn ein geliebtes Familienmitglied stirbt, sind die Beerdigungskosten das letzte, womit sich die Angehörigen auseinandersetzen wollen.

Bestehen für eine Bestattung keine Rücklagen, können die meist beträchtlichen Beerdigungskosten zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Deshalb ist es sinnvoll, bereits frühzeitig über eine SOLIDAR Sterbegeldversicherung nachzudenken und so vorzusorgen.

Die kompletten Beerdigungskosten werden im Rahmen der gewählten Versicherungssumme abgedeckt und für Familienangehörige bleibt in der Regel ein weiterer Vorsorgebetrag übrig.

Icon Informationen

Unterstützung

Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Beerdigungskosten, rufen Sie uns gern unter unserer kostenfreien Service-Telefonnummer 0800/96 44 200 an.

Hier werden Sie von unseren kompetenten Mitarbeitern umfassend beraten – SOLIDAR hilft.