Betreuungsvollmacht bzw. Betreuungsverfügung

Festlegen, von wem Sie wie betreut werden

Aktualisiert am 24.10.2024
Betreuungsverfügung

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.

Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Was regelt die Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung regelt

  • Unterbringung,
  • Ort und
  • Art der Versorgung für den Pflegefall.

Die Verfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge, falls man nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Sie ist nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 BGB).

Icon Informationen

Betreuungsverfügung Muster

Entsprechende Vorlagen bzw. Muster für Vollmachten können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz herunterladen.

Zur Erstellung rechtssicherer Vollmachten und Verfügungen kann auch ein spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser hinterlegt die Vollmachten auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und prüft regelmäßig die Aktualität Ihrer Vollmachten.

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Wir unterstützen und beraten

Gerne steht Ihnen zu den Themen Vollmachten und Sterbegeldversicherung unsere Teamleiterin und Generationenberaterin (IHK) Frau Tanja Hülsmann zur Verfügung.

Als zertifizierte Generationenberaterin (IHK) kennt Sie sich mit der Thematik bestens aus und steht Ihnen für Fragen auch gerne telefonisch unter 0234/962240 zur Verfügung.