Nachlassgericht

Was es ist & welche Aufgaben es hat

Aktualisiert am 13.02.2025
Nachlassgericht: Was es ist & welche Aufgaben es hat

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständigkeit: Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichts und für alle erbrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Es befindet sich am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Aufgaben: Zu den Hauptaufgaben gehören die Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von Testamenten, die Ermittlung von Erben, die Entgegennahme von Erklärungen zur Erbschaft (z.B. Ausschlagung) und die Erteilung von Erbscheinen.
  • Bedeutung: Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung von Erbangelegenheiten und der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Nachlassabwicklung.

Was ist ein Nachlassgericht?

Verstirbt ein Mensch und hinterlässt ein Erbe, dann ist das Nachlassgericht als juristische Instanz für sämtliche Formalitäten zuständig, die den Nachlass betreffen.

In § 343 FamFG ist festgeschrieben, dass das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen als Nachlassgericht für dessen Erbfall zuständig ist. Ein Erbe hingegen kann sich im Fall einer Erbausschlagung auch an das Nachlassgericht wenden, das für seinen Wohnsitz bevollmächtigt ist. Dieses Gericht muss die Erklärung dann in beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht senden.

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Welche Aufgaben hat ein Nachlassgericht?

Angehörige, Verwandte und Erben sind nach dem Tod eines Menschen in den meisten Fällen erst einmal überfordert. Viele rechtliche Fragen müssen geklärt werden.

Häufig wenden sich die Betroffenen dann an das zuständige Nachlassgericht - erhalten dort aber keine Antworten, denn das Nachlassgericht ist keine zentrale Anlaufstelle für die komplette Abwicklung der Erbschaft. Das Aufgabengebiet des Gerichts ist das gesetzlich geregelte Nachlassverfahren:

  • Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
  • Sicherung des Nachlasses
  • Testamentseröffnung
  • Ermittlung von Erben
  • Entgegennahme von Erklärungen der Erben, z. B. Erbausschlagung
  • Erteilung von Erbscheinen (Nachlasszeugnis)
  • Formale Aufgaben der Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung als Form der Nachlasspflegschaft

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Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Für die amtliche Aufbewahrung eines Erbvertrags oder Testaments beim Nachlassgericht fallen bundeseinheitlich Kosten in Höhe von 75 € an (Stand Oktober 2020). Als Nachweis erhalten Sie einen Hinterlegungsschein.

Sollten Sie das Testament ändern wollen, können Sie es jederzeit wieder abholen - diese Handlung gilt als Widerruf, sodass Sie anschließend ein neues Testament hinterlegen müssen.

  • Kosten für die Verwahrung beim Nachlassgericht = 75,00 €

Eröffnung von Testamenten

Sobald das Nachlassgericht vom Tod desjenigen erfährt, der dort sein Testament oder Erbvertrag hinterlegt hat, wird dieses eröffnet.

Doch wer informiert eigentlich das Nachlassgericht über den Todesfall? Klassischerweise erfährt das Gericht durch die Zustellung der Sterbeurkunde vom Tod des Erblassers.

Im Rahmen der Testamentseröffnung entsteht das sogenannte Eröffnungsprotokoll, das mit einer Abschrift des Testaments an die Erben versendet wird. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Erben zur Eröffnung anwesend sind. Die Unterlagen, die den Erben zugesendet werden, dienen als Legitimation für Behörden und Banken - ein Erbschein ist dann nicht notwendig. Eine Testamentseröffnung kostet bundeseinheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) 100 €.

  • Kosten für die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht = 100,00 €

Entgegennahme von Testamenten

Wenn Sie das Testament des Verstorbenen aufbewahrt oder im Nachlass entdeckt haben, sind Sie verpflichtet, dieses Dokument dem Nachlassgericht zu überreichen.  

Entgegennahme der Erbausschlagung

Eine Erbausschlagung kommt oftmals dann zum Tragen, wenn der Nachlass mit Schulden verbunden ist, die auf den Erben übergehen würden.

Überschuldete Nachlässe können vom Erben ausgeschlagen werden. Die Erklärung dafür nimmt das Nachlassgericht entgegen und fertigt ein Protokoll an, das von einem Notar beurkundet werden muss. Die Frist für die Erbausschlagung beträgt 6 Wochen. Danach gilt das Erbe als angenommen.

  • Kosten für die Erbausschlagung beim Nachlassgericht = mind. 15,00 €

Gemäß Kostentabelle der GNotKG fällt eine 0,5-fache Gebühr auf das Erbe an. Handelt es sich um einen überschuldeten Nachlass betragen die Kosten 30,00 €. 

Ausstellung des Erbscheins

Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein (wird häufig auch "Nachlasszeugnis" genannt, meint in Deutschland aber dasselbe) auf Antrag der Erben aus. Es dient als Nachweis der Erbenstellung, also wer die rechtmäßigen Erben des Verstorbenen sind und welchen Anteil sie am Nachlass haben.

  • Dieses Dokument wird speziell dann benötigt, wenn es kein Testament gibt und dadurch die gesetzliche Erbfolge eintritt.
  • Im Erbschein ist geregelt, wer welchen Anteil am Nachlass hat und wer - etwa im Rahmen einer Erbengemeinschaft - womöglich Miterbe ist.
  • Bei Erbfällen mit Auslandsbezug ist jedoch das speziellere "Europäische Nachlasszeugnis" relevant.

Wichtig

Wenn Sie einen Erbschein beantragen, dann nehmen Sie das Erbe automatisch an!

Informiert das Nachlassgericht automatisch die Erben?

Liegt dem Nachlassgericht der letzte Wille des Verstorbenen als Testament oder Erbvertrag vor, dann wird der Inhalt des Dokuments den Erben schriftlich bekannt gemacht. Gibt es keine Verfügung von Todes wegen gilt die gesetzliche Erbfolge - in diesem Fall erhalten die Erben keine Information vom Nachlassgericht.

Wann eröffnet das Nachlassgericht das Testament?

In § 348 Abs 1. FamFG heißt es:

„Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen.“

Voraussetzung ist demnach, dass das Gericht vom Tod des Erblassers erfahren hat. Das geschieht in den meisten Fällen durch die Sterbeurkunde, die vom Standesamt ausgestellt wird. Einen konkreten Zeitpunkt, wie z. B. 5 Tage nach dem Tod gibt es nicht.

Kosten der Beerdigung absichern

Das deutsche Bestattungsgesetz legt fest, dass eine Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Tod und innerhalb von acht Tagen erfolgen muss. Allerdings kann es Wochen dauern, bis die Erbschaft geregelt ist. Daher kann die Rechnung des Bestatters schon einige Wochen vor der eigentlichen Erbschaft erfolgen.

Eine Sterbegeldversicherung entlastet die Angehörigen finanziell, da die Auszahlung meist innerhalb weniger Tage nach Einreichung der Sterbeurkunde erfolgt.