Organspende
Leben retten

Das Wichtigste in Kürze
- Nach breiter Debatte gilt in Deutschland die sog. Entscheidungslösung
- Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zustimmt
- Es ist einfacher seinen Willen zu dokumentieren
- Die Entscheidung, ob Sie Organspender sein wollen oder nicht, können Sie auch in einer Patientenverfügung dokumentieren
Das Thema Organspende stand zuletzt unter keinem guten Stern. Abgesehen von einem Mangel an Spendern waren es vor allem Meldungen über Behandlungsfehler und gezielte Manipulationen von Wartelisten, die in der Öffentlichkeit für Aufregung sorgten.
Vor allem junge Erwachsene sind sehr zurückhaltend, sich einen Organspendeausweis ausstellen zu lassen. Die Gründe sind in
- Unwissenheit,
- Vorurteilen,
- ethischen Vorbehalten und
- den Skandalen der letzten Jahre zu suchen, die die Menschen abschrecken.
Organspende: welche Regelung gilt jetzt?
Angesichts der sinkenden Spenderzahlen (Vgl. Jahresbericht zur Organspende und Transplantation der DSO) entbrannte im Jahr 2019 eine breite Diskussion über die Regelungen zur Organspende. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die sogenannte „Widerspruchslösung“ vorgeschlagen. Danach ist jeder Staatsbürger ein Organspender, außer er widerspricht aktiv.
Patientenschützer begrüßten den Vorschlag, dass die Bundesregierung das in mehreren europäischen Ländern bereits etablierte System einführen wolle. Eine Organspende sollte nicht nur Ehrensache sein, sondern als Aufgabe der gesamten Gesellschaft wahrgenommen werden.
Dieser Vorschlag fand bis heute aber keine Mehrheit. Stattdessen votierten dei Abgeordneten des deutschen Bundestages für die sogenannte "Entscheidungslösung" (Vgl. Bericht des Bundestages).

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Was bedeutet die Entscheidungslösung?
Bei der Entscheidungslösung dürfen Organe und Gewebe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat.
Hat die verstorbene Person keine Entscheidung getroffen oder dokumentiert, werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten.
Damit sich die Menschen rechtzeitig entscheiden, soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch in Ausweisstellen möglich sein. Zudem sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in ein bundesweites Online-Register ermutigen. Bürger sollen so die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen.
Wer kann Organspender sein?
Es kann jeder Organspender sein, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat – es ist keine gesundheitliche Überprüfung notwendig. Ob sich die Organe zur Transplantation eignen, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte jeweils im Einzelfall.
Rechtzeitig entscheiden!
Eine Organspende ist nicht nur Ehrensache – sie kann Leben retten oder entscheidend verlängern, ganz gleich, welches.
Für weitere Informationen mit Faktencheck vgl. die Website des Organspendetages.
Wie kann ich meine Organe spenden?
Eine Organspende kann nur erfolgen, wenn der Hirntod des Spenders festgestellt wurde – und zwar von zwei Ärzten in voneinander unabhängigen Untersuchungen.
Besteht auch nur der geringste Zweifel, darf eine Bescheinigung des Hirntods nicht erfolgen. Liegt ein Spenderausweis vor, wird der Spender umfassend untersucht; die entsprechenden Daten gehen anschließend an Eurotransplant, die einen passenden Empfänger sucht. Liegt kein Ausweis vor, muss ein Gespräch mit den Angehörigen stattfinden und deren Entscheidung eingeholt werden.
Welche Organe können gespendet werden?
Es können aktuell folgende Organe gespendet werden:
- Herz,
- Lunge,
- Niere,
- Leber,
- Bauchspeicheldrüse und
- Darm.
Entscheidung festlegen
Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Entscheidung, ob Sie Organspender sein wollen oder nicht, auch in einer Patientenverfügung dokumentieren können?
Wie bekomme ich einen Organspendeausweis?
Es gibt viele Wege sich einen Organspendeausweis zu erstellen. Wichtig ist immer, dass Sie diesen dann auch bei sich tragen!
- online bei der „Initiative Organspende“ bestellen und per Post nach Hause geschickt bekommen
- online personalisieren und selber ausdrucken
- den Organspendeausweis aus Broschüren und Zeitschriften entnehmen
Organspende und Trauer
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Auch mit der Bestattungsvorsorge sorgen Sie für das Wohl der Familie. Bei einem Sterbefall innerhalb der Familie sichern Sie die Hinterbliebenen mit unserer Bestattungsvorsorge finanziell ab. Erfahrungsgemäß werden für derartige Vorkommnisse keine Rücklagen gebildet. Tritt dann allerdings ein Todesfall ein, kommen auf die nächsten Angehörigen Kosten zu, die aufgrund der Höhe schnell zur Belastung werden.
Mit der SOLIDAR Sterbegeldversicherung werden Hinterbliebene dagegen vollständig entlastet. Die Kosten für die Beerdigung und alle anderen anfallenden Aufwendungen werden mit dem Sterbegeld komplett abgedeckt, und in der Regel bleibt sogar noch ein weiterer Vorsorgebetrag für die Angehörigen übrig.
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben und Sie sich ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 9644200 werktags gerne Rede und Antwort.