Wenn der Pflegefall eintritt

Was tun & wie vorsorgen

Aktualisiert am 20.01.2025
Pflegefall

Die vierte Säule der persönlichen Vorsorge beschäftigt sich mit der Zeit der Pflege.

Es müssen die Finanzen geregelt werden, falls der Pflegefall eintritt. Es gilt eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.

  • Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
  • Privat Krankenversicherte sind verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zeigt auf, dass die Anzahl älterer Personen (67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 auf mindestens 22 Millionen steigt. Gegenüber dem Jahr 2013 ist das eine Steigerung um über 40%. Mit einer Wahrscheinlichkeit von über 30% steigt ab dem 80. Lebensjahr die Pflegebedürftigkeit.

Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen!

Als Pflegefall ist man auf Hilfe anderer Personen angewiesen und das ist unter anderem mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert und aufgrund von Berufstätigkeit und Ortsferne ist eine Betreuung durch Angehörige nicht immer bzw. rund um die Uhr möglich.

Rund 5,7 Millionen Menschen beanspruchen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Großteil der Leistungsempfänger wird ambulant gepflegt und über 1 Million stationär (Stand 2023, Quelle: DESTATIS).

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Unsere Tipps zur Vorsorge

  1. Rechtliche Vorsorge
  2. Finanzielle Vorsorge
    • Die Pflegekosten übersteigen in der Regel die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
      Denn kann der Anspruchsteller die Kosten nicht selbst tragen, werden Ehegatten, Kinder und Enkel zur Kasse gebeten. Das Sozialamt geht nur bei Not in Vorleistung und fordert später das Geld von den Angehörigen zurück.
    • Sterbegeldversicherung, um die hohen Bestattungskosten abzusichern. Werden keine ausreichende Mittel hinterlassen, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) die Kosten übernehmen. Ist weder im Nachlass noch bei den Bestattungspflichtigen Vermögen vorhanden, erst dann kommt das Sozialamt für die Kosten auf.
    • Immobilienverkauf oder -verrentung: Verkauf oder Verrentung der Immobilie: Wenn sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, besprechen sie mit ihren Kindern die weitere Nutzung. Sie könnten z.B. die Immobilie gegen eine monatliche Zahlung verkaufen und so lange dort wohnen bleiben, wie sie leben.
  3. Organisatorische Vorsorge
    • Wohnrumanpassung: barrierefreier Umbau, um möglichst lange selbstständig wohnen zu können. Ggf. auch in eine kleinere, passgenaue Wohnung umziehen.
    • Pflegeberatung: Lass sie sich von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über die verschiedenen Pflegemöglichkeiten und -leistungen beraten.

Ihre persönliche Vorsorge

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  • Patientenverfügung
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Rechtzeitig beraten und planen

Auch wenn es für viele ein unangenehmes Thema ist: Sprechen Sie rechtzeitig über ihre Wünsche und Vorstellungen für den Pflegefall und nutzen sie die verschiedenen Beratungsangebote!

Wir stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung jederzeit zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für eine SOLIDAR Sterbeversicherung, deckt diese in jedem Fall die Bestattungs- und weitere Kosten ab.

Unsere Sterbegeldversicherungen eignen sich hervorragend als private Vorsorge. Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wählen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 9644200.

Für die nächsten Angehörigen bleibt zudem in der Regel ein gewisser Betrag übrig.

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