Sorgerechtsverfügung
Für die Zukunft der Kinder
Das Wichtigste in Kürze
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine Anordnung, in der Eltern festlegen, wer ihre Kinder im Falle ihres Todes erziehen und versorgen soll.
Eine Sorgerechtsverfügung kann Eltern helfen, sicherzustellen, dass ihre Kinder nach ihrem Tod von den Personen betreut werden, die sie sich wünschen. Sie kann auch dazu beitragen, Konflikte zwischen Familienmitgliedern um das Sorgerecht zu vermeiden.
Vormund kann jede Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, geschäftsfähig ist und nicht durch ein Gericht von der Übernahme von Vormundschaften ausgeschlossen ist. Eltern sollten bei der Auswahl eines Vormunds jemanden wählen, dem sie vertrauen und der ihre Kinder gemäß ihren Wünschen erziehen und versorgen wird.
Verliert ein Kind seine Eltern durch ein unvorhergesehenes Ereignis, folgt auf das tragische Schicksal die Frage nach dem Sorgerecht.
Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge bzw. Erbvertrag gibt es in Deutschland nach dem Gesetz keine Reihenfolge, nach der sich die Vormundschaft richtet. Weder Großeltern noch Geschwister, Verwandte oder Taufpaten sind automatisch sorgeberechtigt. Letztlich entscheidet das Familiengericht zum Wohle des Kindes über die Vormundschaft.
Deshalb sollten Eltern für den unwahrscheinlichen Fall ihres frühen Ablebens mit einer Sorgerechtsverfügung das zukünftige Schicksal ihrer Kinder selbst in die Hand nehmen.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Die umgangssprachlich auch Elterntestament genannte Sorgerechtsverfügung beschreibt die schriftliche Willenserklärung über das Sorgerecht des minderjährigen Kindes nach dem Tod der Eltern. Damit soll die Frage geklärt werden, wer das Kind im Todesfall der Eltern versorgt.
Die Erklärung reiht sich in das Familienrecht ein, gilt als eine Verfügung von Todes wegen und kann daher auch im Zusammenhang mit dem Testament erfolgen.
Warum ist die Sorgerechtsverfügung sinnvoll?
In Deutschland ist relativ wenig in Bezug auf das Sorgerecht nach dem Ableben der Eltern geregelt. Im BGB §1680 heißt es aber, dass die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zusteht, insofern zuvor ein gemeinsames Sorgerecht bestand.
Das gilt auch für getrennt lebende und geschiedene Elternpaare. Bestimmen getrennt lebende Elternpaare verschiedene Personen in ihrer Sorgerechtsverfügung, greift die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Verstirbt nun aber ein Elternteil, das zuvor das alleinige Sorgerecht hatte, so ist das Familiengericht berechtigt, die Vormundschaft an das überlebende Elternteil zu übertragen. Mithilfe der Sorgerechtsverfügung kann die zuvor alleinerziehende Person durch die Benennung eines anderen Vormunds aber im Vorfeld verhindern, dass die Vormundschaft dem anderen Elternteil übertragen wird.
Dies muss in der Sorgerechtsverfügung gut begründet sein, etwa wenn es zu einer Gefährdung des Kindes kommen könnte.
Wer kommt für das Sorgerecht in Frage?
Jede volljährige Person kann als Vormund bestimmt werden. Für die Sorgerechtsverfügung sollte aber ein geeigneter Vormund ausgesucht werden, der sich im Ernstfall auch wirklich um die minderjährigen Kinder kümmern kann. Dafür sollten die Eltern einige Punkte im Leben der Vertrauensperson bedenken, u. a.
- Alter
- Wohnort
- Lebensumstände
- Vertrauensverhältnis zum Kind
- Moralvorstellung und Erziehungsfragen
Häufig wird das Sorgerecht den Großeltern übertragen. Das ergibt aber nur Sinn, wenn diese nicht
- selbst schon in einem fortgeschrittenen Alter sind und
- Hilfe im Alltag benötigen.
Besser sind noch junge Großeltern, Tanten, Onkel oder Freunde der Familie, welche die Sorgepflichten im Fall der Fälle mühelos übernehmen können - und vor allem auch wollen.
Denn wichtig ist auch, dass Sie diese Verantwortung unbedingt im Vorfeld mit den in Frage kommenden Personen absprechen. Nichts ist im Ernstfall schlimmer – vor allem für das Kind, das gerade seine Eltern verloren hat – als jemanden zum Vormund zu benennen,
- der davon gar nichts weiß,
- das Sorgerecht nicht übernehmen will oder
- schlichtweg mit der Erziehung völlig überfordert wäre.
Achtung
Es besteht keine Pflicht, die in der Sorgerechtsverfügung festgelegte Vormundschaft anzunehmen. Bestimmt allerdings das Gericht einen Sorgeberechtigten, besteht eine Übernahmepflicht, die nur mit guter Begründung abgelehnt werden kann. In diesem Fall kann auch ein Amtsvormund über das Jugendamt eingesetzt werden.
Können mehrere Personen das Sorgerecht übernehmen?
Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Menschen mit verschiedenen Aufgaben zu betrauen. Beispielsweise kümmert sich der Vormund um die Erziehung des Kindes, während eine andere Vertrauensperson das Vermögen aus dem Erbe oder die Waisenrente verwaltet, solange das Kind nicht volljährig ist.
Hat das Kind ein Mitspracherecht?
Sorgerechtsverfügung vs. Sorgerechtsvollmacht: Wo liegt der Unterschied?
Während die Sorgerechtsverfügung im Todesfall der Eltern greift, springt die Sorgerechtsvollmacht dann ein, wenn die Eltern zwar noch am Leben, aber nicht (mehr) in der Lage sind, das Sorgerecht vollständig auszuüben – aus welchen Gründen auch immer.
Insofern die Eltern also leben ist das Sorgerecht an sie gebunden und nicht einfach auf eine dritte Person übertragbar.
Durch die Sorgerechtsvollmacht können die Eltern das Sorgerecht aber in bestimmten Situationen auf eine andere Person übertragen und diese durch die Vollmacht benennen. Damit sie wirksam ist, muss die Sorgerechtsvollmacht durch einen formalen Passus jederzeit durch den Unterzeichner widerruflich sein.
Formalia und Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung
Wie jede andere Willenserklärung auch, folgt die Sorgerechtsverfügung einer speziellen Form, die Sie beachten müssen. Sie muss
- handschriftlich und
- persönlich verfasst, mit
- Vorname und
- Nachname sowie mit
- Datum und
- Ort versehen sein.
- Besiegelt wird die Verfügung mit einer Unterschrift.
Es reicht nicht aus, ein maschinell getipptes Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Dieselben Formalien gelten für die Sorgerechtsvollmacht, die im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen ist. Deshalb sollten Eltern einfach dieselbe strenge Form übernehmen und das Dokument entsprechend von Hand schreiben.
Damit es für das Gericht im Todesfall einfacher ist, den Willen der Verstorbenen zu berücksichtigen, können Sie das Dokument bei einem Notar oder im Nachlassgericht gegen eine Gebühr verwahren lassen.
Zwar erleichtert das Dokument dem Gericht die Entscheidung der Vergabe des Sorgerechts, allerdings kann es auch zum Wohle des Kindes dagegen entscheiden. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Großmutter als Vormund benannt wurde, mittlerweile aber sehr gebrechlich ist.
Mustervorlage für eine Sorgerechtsverfügung
Folgenden Mustertext im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bei verheirateten Eltern handschrifttlich niederschreiben:
Für den Fall, dass für unsere minderjährigen Kinder wegen Todes eine Vormundschaft angeordnet wird, benennen wir folgenden Vormund: ____________________________
Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils
Dies ist auch mein Wille.
Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils
Neben der Sorgepflicht auch die Beerdigung regeln
Wenn man sich schon mit dem unangenehmen Thema des eigenen Ablebens auseinandersetzt und Vorkehrungen für die Familie trifft, sollte man auch direkt die Wünsche der eigenen Bestattung fixieren.
Die Sorgerechtsverfügung ist für den eventuellen Fall, dass beide Elternteile vor der Volljährigkeit ihrer Kinder versterben. Der eigene Todesfall ist unausweichlich und daher sollte dieser im besten Fall von jedem selbst, mindestens in einer Bestattungsverfügung, geregelt werden.
Sichern Sie sich für den Fall der Fälle mit unserer Sterbegeldversicherung ab – zumindest eine Sorge weniger. Damit sind alle Kosten einer Beerdigung gedeckt und es bleibt oftmals noch etwas zur freien Verwendung übrig.
Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Rufnummer, wenn Sie weitere Fragen zu den hier vorgestellten Themen haben. Wir sind für Sie da!