Sozialbestattungen

Anspruch & Kostenträger

Aktualisiert am 18.06.2021
Sozialbestattung

Was ist eine Sozialbestattung?

Man spricht von einer Sozialbestattung, wenn die Kosten einer Beerdigung von dem zuständigen Sozialamt übernommen werden. Es werden hauptsächlich Feuerbestattungen vorgenommen.

Zum einen können die Bürger selbst eine Bestattungsbeihilfe beim Fachbereich für Soziales beantragen. Zum anderen kann die Ordnungsbehörde eine Bestattung veranlassen. Dies geschieht, wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat oder in kurzer Frist keine Angehörigen ermittelt werden können.


In der Regel sind direkten Angehörigen zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet. Kann die Kostenübernahme durch die Angehörigen jedoch nicht zugemutet werden, kann eine Bestattungsbeihilfe beantragt werden (Paragraph 74 SGB XII).

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Wie beantrage ich die Sozialbestattung?

Den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) stellt man in der Regel bei dem am Sterbeort zuständigen Sozialhilfeträger. 

  • es kann nur der-/diejenige den Antrag stellen, die gesetzlich dazu verpflichtet wäre die Bestattungskosten zu übernehmen
  • Personen mit niedriger Rente können generell diesen Antrag stellen
  • man kann den Antrag stellen auch wenn man keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht
  • es findet eine Überprüfung der Vermögensverhältnisse statt

Es werden auf der einen Seite

  • Einkommen (Gehalt, Wohngeld, Mieteinnahmen etc.) sowie
  • Vermögen (Sparguthaben, Kontostände, Wertpapiere, Kapitalanlagen etc.) abgefragt.

Auf der anderen Seite werden

  • Wohnung und monatliche Miet- und Mietnebenkosten sowie
  • monatliche Belastungen (Vorsorge, Versicherungen, Zinsen, Unterhalt etc.) gegengerechnet.

Kann die Bestattung aus dem Erbe bezahlt werden, werden keine Kosten durch das Sozialamt übernommen!

Es ist möglich den Antrag noch zu stellen, wenn man die Bestattung bereits in Auftrag gegeben hat. Allerdings ist zu beachten, dass bei zu teuren Bestattungen die Differenz selbst getragen werden muss.
Ebenfalls ist es möglich, bereits bezahlte Rechnungen beim Sozialamt einzureichen und die Kostenübernahmen zu beantragen.

Sollte der Antrag allerdings nicht genehmigt werden, sollte man mit dem Bestatter sprechen und eine mögliche Ratenzahlung vereinbaren.


In welcher Höhe werden Bestattungskosten übernommen?

Die Höhe der Kosten einer ortsüblichen Bestattung als auch die Leistungen variieren von Kommune zu Kommune – eine Sozialbestattung wird aber immer auf das Nötigste reduziert. Hier müssen sie sich bitte im Vorfeld informieren.

Übernommen werden in der Regel

  • Überführungskosten,
  • Kremationsgebühren,
  • Sarg,
  • Deckengarnitur,
  • Hygienische Versorgung,
  • Aufbewahrung des Leichnams,
  • Erledigung der Formalitäten,
  • Trauerhalle,
  • Sargträger,
  • Orgelspiel,
  • Trauerredner,
  • Friedhofsgebühren.

Nicht übernommen werden allerdings

  • Dauergrabpflege,
  • Trauerkleidung,
  • Reisekosten für Gäste und Familienmitglieder,
  • Leichenschmaus und
  • Traueranzeigen.

Häufiges Problem: Altersarmut

Jedes Jahr wird von der Creditreform der „SchuldnerAtlas Deutschland“ fortgeschrieben und zeigt die Entwicklung der Überschuldungssituation der privaten Haushalte auf (Vgl. SchuldnerAtlas 2019)

Als überschuldet gelten Haushalte, die ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr aus laufenden Einnahmen decken können. Alarmierend ist die Entwicklung der Überschuldung für die Altersgruppe der über 70 Jährigen, die 2019 nochmals um 45 Prozent auf 381.000 Personen gestiegen ist.
Die mittlere Schuldenhöhe liegt pro Person bei 34.370,- €.

Wie soll ein Rentner das aus seinen knappen Rentenbezügen jemals wieder ausgleichen? 

Der betroffene Anzahl an Rentnern wird weiter steigen, das zeigen alle Prognosen. Erschwerend kommt hinzu, dass in dieser Altersgruppe jeder Dritte Mensch in eine Pflegesituation kommt. Die hiervon  betroffenen nicht überschuldeten alten Menschen müssen ihr Vermögen dann zur Finanzierung Ihrer Pflege einsetzen. Wenn das nicht reicht, werden deren Kinder herangezogen.

Was hat dieses Thema mit dem Sterbegeld zu tun? Sehr viel! Die Sterbegeldversicherung gehört zum gesetzlich geregelten Schonvermögen und kann nicht zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden.
Wenn Personen überschuldet sind, ist die Sterbegeldversicherung in Rahmen der Pfändungsfreigrenze von 3.579,- € vor dem Zugriff der Gläubiger aufgrund eines BGH-Urteils geschützt. Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde der Schutzbetrag des § 850b I Nr. 4 ZPO im Übrigen durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern (BGBl. 2021 I 850) auf 5.400,- € erhöht.

Wem es wichtig ist, unabhängig von seiner finanziellen Situation im Alter ein würdiges Begräbnis zu haben, ist durch die Mitgliedschaft bei einer Sterbekasse auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Nicht nachvollziehbar sind an dieser Stelle übrigens die Argumente der sogenannten Verbraucherschützer. Seitens der Verbraucherschutzzentralen und dem Bund der Versicherten wird argumentiert, dass es besser sei mit einem Sparbuch für das eigene Begräbnis vorzusorgen, oder eine reine Risikolebensversicherung ohne Kapitalbildung abzuschließen.

Überschuldeten Menschen oder Pflegebedürftigen hilft das im nachhinein wenig. Im Gegenteil:

  • Sparguthaben müssen dann aufgelöst werden,
  • Risikolebensversicherungen laufen ab einem bestimmten Alter ohne Kapitalzahlung aus.

Für die Begräbniskosten bestehen dann keine Rücklagen. Die Analyse der Creditreform zeigt eine gefährliche Doppelfalle für viele ältere Menschen auf.

Die Altersarmut droht künftig zunehmend durch eine Überschuldungssituation überlagert zu werden. Die Söhne und Töchter von pflegebedürftigen Mitgliedern wenden sich häufig an uns, um mehr über das Thema Schonvermögen zu erfahren. Wir helfen dann gerne.

Pfändungsversuche der Gläubiger von älteren überschuldeten Menschen laufen bei uns regelmäßig ins Leere, da wir auf die Pfändungsfreigrenze verweisen und Pfändungsversuche daher regelmäßig abweisen.


Mit der SOLIDAR Hinterbliebenenversicherung für die Familie sorgen

Zu einer Sozialbestattung muss es nicht kommen – mit einer Hinterbliebenenversicherung decken Sie die kompletten Bestattungskosten ab, und in der Regel bleibt für die Hinterbliebenen noch ein gewisser Betrag übrig.

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Mit unseren Versicherungsleistungen möchten wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren ganz persönlichen Beitrag zur privaten Vorsorge Ihrer Familie leisten.