Das Testament
Mit eigenem Willen den Nachlass regeln
Streit um Ihr Erbe können Sie im Vorfeld vermeiden, wenn Sie rechtzeitig Vorsorge für den Todesfall treffen.
Ein Testament ist ein rechtlich bindendes Dokument, mit dem der Verstorbene bestimmten Menschen bestimmte Güter bzw. Vermögenswerte zuordnen kann. Es ist ein Weg, um sicherzustellen, dass die Dinge, die einem wichtig sind, an die richtigen Menschen weitergegeben werden. Für die Bestattungsvorsorge ist das Testament allerdings ungeeignet.
Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist und man es – aus nachvollziehbaren Gründen – lieber verdrängt, sollten sie den Fall der Fälle durchdenken und ihren letzten Willen aufschreiben.
Ist ein Testament sinnvoll?
Um dies zu beantworten, stellen & beantworten Sie sich folgende Fragen:
- Leben sie unverheiratet in einer Beziehung und möchten Ihrem Partner etwas vererben?
- Möchten sie Familienmitgliedern mit den sie nicht direkt verwandt sind etwas hinterlassen?
- Oder möchten sie verhindern, dass ein gesetzlicher Erbe einen Teil des Nachlasses erhält?
In diesen Fällen ist das Testament notwendig, um ihren letzten Willen festzuhalten. Ein Testament hat immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Eine Ausnahme stellt nur der Pflichtteil dar.
Die Vorteile des Testaments in der Übersicht:
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die Belastung für die Hinterbliebenen in der Trauerphase wird verringert, da man nicht über die Verteilung des Nachlasses nachdenken muss
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sie verhindern Streitigkeiten unter den Erben über die Höhe und Verteilung der Vermögenswerte
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der Prozess der Nachlassabwicklung läuft reibungsloser und schneller
Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Liegt kein Testament vor, wird ihr Nachlass nach den Regeln des Bürgerliche Gesetzbuchs für den Erbfall verteilt. An dieser Stelle greift die gesetzliche Erbfolge.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Eigenhändiges / privatschriftliches Testament
Hierbei schreiben sie ihr Testament selbst und handschriftlich. Sie können so viele Testamente schreiben, wie sie möchten. Es zählt tatsächlich immer das letzte, aktuellste Testament.
Wenn sie ein Testament aufsetzen, müssen sie bestimmte Formalien einhalten. Ansonsten kann das Testament ungültig sein. Das eigenhändige Testament muss
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vollständig handschriftlich aufgesetzt
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und unterschrieben sein.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Testament aufsetzten. Im Alter von 16 bis 18 Jahren darf nur ein öffentliches Testament beim Notar verfasst werden.
Notarielles Testament
Bei einem notarielle Testament, auch öffentliches Testament genannt, tragen sie ihre Vorstellungen mündlich oder schriftlich einem Notar vor und dieser bringt ihre Wünsche in eine rechtlich anerkannte und eindeutige Form.
Der Notar wird sie als Erblasser zudem über Ihre Rechte, Pflichten und die rechtliche Tragweite des Testaments aufklären sowie alle Fragen beantworten, die sie möglicherweise haben.
Wenn das Testament verfasst ist, wird es anschließend von dem Notar unterzeichnet und beglaubigt.
Für die Leistungen des Notars fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt der Abfassung richtet und gesetzlich geregelt ist.
Wie man sein Testament schreibt
Ein Testament sollte zu einem Zeitpunkt verfasst werden, an dem Sie ruhig sind und nicht unterbrochen werden können.
Machen sie sich zur Vorbereitung einer Liste der Gütern und Vermögenswerte (wie z. B. ihr Haus, ihre Rentenfonds und ihre Ersparnisse), die sie aufteilen möchten.
Wir haben für sie zahlreiche Testamentsvorlagen gesammelt und aufbereitet. Einfach weiter unten ihre E-Mail-Adresse eintragen und wir senden ihnen die Vorlagen vollkommen kostenlos zusenden.
Gemeinschaftliches Testament
Wenn Sie in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Dieses kann handschriftlich oder notariell beurkundet werden kann.
Dabei setzen sie sich die beiden Partner gegenseitig zu den alleinigen Erben ein. Das gilt dann für beide. Jeder der beiden kann und darf sich aber auch darauf verlassen, dass es so, wie im gemeinsamen Testament festgelegt, auch bleibt. Einseitig kann man nun kein neues, aktuelleres Testament verfassen.
WICHTIG: Regeln sie daher in dem gemeinschaftlichen Testament, ob und inwieweit der jeweils länger lebende Partner das gemeinschaftliche Testament noch abändern darf!
Bei der handschriftlichen Version reicht es aus, wenn einer der Partner das Testament verfasst und der andere es durch seine Unterschrift bestätigt, indem er Datum und Ort der Unterzeichnung hinzufügt.
Sonderform: Berliner Testament
Das sogenannte Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments.
In diesem Fall benennen sich die Partner gegenseitig als alleinige Begünstigte und wählen bei Bedarf eine oder mehrere Personen außerhalb der Partnerschaft (z. B. ihre Kinder, Enkelkinder oder eine Wohltätigkeitsorganisation) als endgültige Erben aus. Der Nachlass wird erst nach dem Tod der beiden Partner ausgezahlt.
WICHTIG: Die Sonderform „Berliner Testament“ regelt zwei Erbfälle! Unter gewissen Umständen können zweimal Erbschaftssteuern anfallen. Lassen sie sich daher im Vorfeld von einem Fachanwalt beraten, wenn sie diese Testamentsform wählen möchten.
Der Erbvertrag
Wenn die Absicht besteht, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, wie z. B. die Übernahme einer Pflegeverpflichtung oder die Übernahme des Familienunternehmens, können solche Vereinbarung durch einen förmlichen Erbvertrag getroffen werden.
Diese vertragliche Regelung kann auch zur Absicherung von Personen sinnvoll sein, die gesetzlich nicht erberechtigt sind. Dazu gehören u.a.
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unverheiratete Paare bzw. nicht gesetzlich eingetragenen Lebenspartnerschaften und
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Adoptivkinder.
Lesen hier alle Details zum Erbvertrag.
Anweisungen zur Bestattung im Testament
Das Testament ist ein eher ungeeigneter Platz, um Anweisungen für seine Bestattung niederzulegen. Der Grund ist der normale Ablauf, wenn eine Person stirbt.
- Der Tot tritt ein,
- ein Arzt wird gerufen,
- der Bestatter wird angerufen,
- die Angehörigen sprechen mit dem Bestatter die Beerdigung durch und anschließend findet
- die Beerdigung/Einäscherung statt.
Meist erst erheblich später wird das Testament eröffnet. Darin befindliche Anweisungen zur Bestattung kommen zu spät.
Unser Rat: Gehen Sie zu einem Bestatter, besprechen Sie mit ihm alles Notwendige und lassen Sie ihn es niederschreiben. Vom Bestatter erhalten Sie dann jeder einen Vorsorgeausweis. Diesen tragen Sie bitte immer bei sich, am besten direkt beim Personalausweis. Kommt man ins Krankenhaus oder Altenheim, gibt man diesen Ausweis den verantwortlichen Personen zur Einsicht.
Damit ist sicher gestellt, dass im Falle des Todes die Chance besteht, dass man anhand dieses Ausweises Bescheid weiß, dass für Sie beim Bestatter XYZ alle Vorkehrungen getroffen sind.
Nur so können Sie weitestgehend sicher sein, dass auch alles seinen Gang geht. Das ist und bleibt der sicherste Weg.
Auch auf diese Weise müssen Sie nicht mit ihren Kindern und Enkeln sprechen, wenn Sie das nicht möchten. Auch der finanziellen Regelung Ihres Nachlasses über das Testament steht dadurch nichts im Wege.
TIPP
Bevor Sie den Bestattungsvorsorgevertrag durch ein Sparbuch oder eine Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanzieren, schauen Sie sich die Vorteile einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung genauer an.
Es ist keine gute Idee, die Bestattungskosten über den Nachlass zu regeln, da sich neben der zeitlichen Verzögerung auch oft Erb- und Verantwortlichkeitsstreitigkeiten unter den Erben ergeben.
Unsere Empfehlung
Die Eröffnung des Testaments bzw. die Beantragung eines Erbscheins kann unter Umständen erst nach der Beisetzung erfolgen. Daher sollten Wünsche dereinstigen Bestattung in einem Vorsorgevertrag beim Bestatter festgehalten werden.
Für eine schnelle Begleichung der Bestattungskosten empfiehlt sich zudem eine Sterbegeldversicherung. Mit Einreichung der Sterbeurkunde und des Versicherungsscheines wird sofort das Sterbegeld fällig und ausgezahlt.
Wir bieten Generationenberatung an
Gerne steht Ihnen zu den Thema unsere Teamleiterin und Generationenberaterin (IHK) Frau Tanja Hülsmann zur Verfügung. Als zertifizierte Generationenberaterin (IHK) kennt Sie sich mit der Thematik bestens aus und steht Ihnen für Fragen auch gerne telefonisch unter 0234/962240 zur Verfügung.
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