Vorsorgevollmacht
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?
Jeder sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen, damit für den Fall der Fälle alles geregelt ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit dieser Vollmacht wird nach deutschem Recht eine Person bevollmächtigt, in bestimmten Situationen oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Mit der Unterschrift legen Sie fest, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst wegen
- einer psychischen Krankheit,
- einer körperlichen,
- geistigen oder seelischen Behinderung
Ihre Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst regeln können.
Der Bevollmächtigte trifft Entscheidungen an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Die Vorsorgevollmacht setzt daher uneingeschränktes Vertrauen voraus und sollte wohl überlegt sein. Denn eine uneingeschränkte Vollmacht umfasst mitunter die wichtigen Punkte
- Vermögensvorsorge,
- die Aufenthaltsbestimmung und die
- Gesundheitsfürsorge.
Eine Vorsorgevollmacht sollte jede volljährige Person, unabhängig vom Alter ausgestellt haben.
- Nur mit der Original Vollmacht ist der Bevollmächtigte handlungsfähig und kann Rechtsgeschäfte vollziehen.
- Ist keine Vollmacht vorhanden, wird ein Betreuer gerichtlich bestellt. Auch wenn es sich um den Ehepartner oder die erwachsenen Kinder handelt.
- Wird man selbst zum Betreuer ernannt, muss man den gesetzlichen Pflichten eines Betreuers nachkommen und hat keine freie Verfügung über Konten und Sparbücher.
Mustervorlage einer Vorsorgevollmacht herunterladen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bietet eine kostenlose Vorlage einer Vorsorgevollmacht zum Download an.
Dieses Musterformular können Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Mustervorlage einer Konto-, Depot- und Schrankvollmacht
Möchten Sie eine Person gesondert bevollmächtigen in Ihrem Namen Bankgeschäfte zu erledigen, bietet das BMJV auch hierfür eine Mustervorlage zum kostenlosen Download an.
WICHTIG: Banken und Sparkassen erkennen die Vorsorgevollmacht in der Regel nicht an und bestehen auf eigene Formulare.
In vielen Vollmachten regeln Vollmachtgeber, dass ihr Bevollmächtigter alles darf. Er soll auch über Giro- und Sparkonto, Depot und Vermögen verfügen dürfen.
Das Problem in der Praxis: Oft erkennen Banken und Sparkassen eine einfache Vorsorgevollmacht nicht an. „Einfach“ heißt: unterschrieben, aber nicht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet.
Banken und Sparkassen akzeptieren häufig nur eine notariell beglaubigte Vollmacht sowie institutseigene Formulare.
Das bedeutet: Wer nicht zum Notar gehen möchte und Konten bei verschiedenen Banken hat, braucht für jede Bank eine extra Vollmacht, die er in der jeweiligen Filiale unterschreiben muss.
Lesen Sie dazu auch: STIFTUNG WARENTEST zur Bankvollmacht oder die Angaben der SPARKASSE zu Vorsorgevollmachten.
TIPP
Am Besten ist es, wenn Sie von allen diesen Unterlagen mehrere Ausfertigungen anfertigen lassen (am besten beim Notar; einfache Kopien genügen rechtlich häufig nicht!) und diese Kopien in einem versiegelten Umschlag auch Ihrer Vertrauensperson geben.
Diese Unterlagen regeln ja, wer für einen zuständig ist und für einen sprechen darf, wenn man selbst dazu nicht imstande ist. Was nützt es, wenn diese Unterlagen sicher verwahrt in einem unzugänglichen Tresor liegen?
Ein Testament soll vom Notar beim Nachlassgericht hinterlegt werden und dann gibt es einen zentralen Eintrag, dass ein solches vorliegt. So ist sicher gestellt, daß es auch eröffnet wird.
Alternativ können Sie Umschläge mit Ihren Vorsorge-Dokumenten auch versiegeln und zu ihren anderen Dokumenten legen – aber teilen Sie Ihren Vertrauten mit, wo sich die Unterlagen befinden!
Denn sonst kann es passieren, daß Sie im Krankenhaus liegen, sich nicht artikulieren können, und daß die Leute, die Sie dafür bestimmt haben, sich nicht legitimieren können!
WICHTIG
Vorsorgeunterlagen gehören nicht in einen Geldschrank, Tresor oder ähnliches – diese müssen greifbar sein!